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Ergänzende AGB EasyCredit
Ratenkauf Sep2022

Stand September 2022

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf

1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB)
gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei
denen der easyCredit-Ratenkauf (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.
Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Händlers.
Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18.
Lebensjahr vollendet haben.

2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg,
Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als
weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.
Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie
bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht
ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des
Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative
Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es
erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung
des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei
monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen
Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
vorbehalten.

Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden
Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit
schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch
eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank
AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess
angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift
einzuziehen.


Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-
Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des
Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in
der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine
ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen,
falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.


Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten
Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer
Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn,
die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.


Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete
Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist
von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens
bei der TeamBank AG vorbehalten.


Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine
angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.


Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im
Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-
Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler
die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder
durch eine Gutschrift.

 

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